Für Menschen ungefährlich, für Schweine fast immer tödlich
Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich, denn das Virus wird nicht auf Menschen übertragen. Selbst vom Verzehr von infiziertem Schweinefleisch geht kein gesundheitliches Risiko aus. Die Seuche befällt stattdessen ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist die Eindämmung der Seuchenausbreitung die wichtigste Maßnahme.
Übertragungswege
Die Übertragung des Virus erfolgt direkt von Tier zu Tier, z.B. im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen. Auch über kontaminiertes Material wie z.B. landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, oder Jagdutensilien kann eine Übertragung erfolgen.
Speisereste in verschlossenen Müllbehältern entsorgen
Alle Bürgerinnen und Bürger können bei der Eindämmung und Prävention helfen: Infiziertes Fleisch oder ebensolche Wurst ist zwar für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Bekämpfung der Seuche
Um die Schäden bei einem Seuchenausbruch möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Einschleppung frühestmöglich nachzuweisen. Tot aufgefundene Wildschweine sind oftmals das erste Anzeichen. Daher sollten diese sogenannten Indikatorwildschweine unbedingt auf ASP untersucht werden. Jagdausübungsberechtigte erhalten für eine Probeentnahme eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Außerdem können die Proben mit voradressierten Umschlägen für die Absenderin bzw. den Absender kostenfrei direkt an das Hessische Landeslabor verschickt werden.
Förderung der Ausbildung von Kadaversuchhunden
Im Falle des Ausbruchs der ASP im Wildschweinebestand ist es wichtig, dass die infektiösen Kadaver verendeter Wildschweine in dem betroffenen Gebiet schnell gefunden und unschädlich beseitigt werden. Für das Auffinden von Wildschweinkadavern, die sich oft an versteckten Stellen befinden, leisten ausgebildete Kadaversuchhunde einen wertvollen Beitrag. Damit im Rahmen der Tierseuchenvorsorge im Ausbruchsfall in Hessen ausgebildete Hundeführerinnen und Hundeführer mit ihren Hunden zur Verfügung stehen, kann für die Ausbildung der Kadaversuchhunde auf Antrag eine zweckgebundene Landeszuwendung zur finanziellen Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro gewährt werden. Der Antrag kann online unter https://antrag.hessen.de/Kadaversuchhunde gestelltÖffnet sich in einem neuen Fenster werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Ausbildungslehrgangs gestellt werden muss. Anträge, die erst nach Abschluss der Prüfung im HMLU eingehen, können nicht mehr bewilligt werden.
Lehrfilm Kadaverbergung
An den Kadavern toter Schweine, die große Mengen an Viruspartikeln enthalten, können sich andere Schweine leicht anstecken. Aus diesem Grund müssen die Kadaver aus dem Wald entfernt werden. Dabei sind strenge Hygienevorschriften zu beachten. Zur Schulung, hat das Hessische Landwirtschaftsministerium in ressortübergreifender Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Herstellung eines Films über die sachgerechte Bergung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen anfertigen lassen.